Nutzungsänderung NRW - Büro in Wohnraum

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Du brauchst gleich 2 Genehmigungen: Zum einen die der Eigentümerversammlung und zum anderen die der Bauaufsicht. Ist natürlich eine heikle Sache: Wenn die baurechtliche Genehmigung nicht zu erlangen ist, ist die Sache dort aktenkundig und Du bist unter Beobachtung. Ich würde besser einen Architekten um Rat bitten. Der kann am besten die Situation beurteilen. Fang auf jeden Fall aber mit der Eigentümergemeinschaft an. Die muß der Änderung der Teilungserklärung zustimmen und zwar einheitlich. Wenn das nicht zu erreichen ist, ist Dein Vorhaben gestorben.