Nutzung Hapimag-Wohnrecht zu versteuern?

1 Antwort

Richtig, das ist zu versteuern, aber nicht die Nutzung durch Dich selbst (das ist steuerlich nicht relevant, wie die Nutzung einer eigenen Ferienwohnung), sondern die Nutzung durch andere Aktionäre (siehe unten), weil dafür ja Punkte gutgeschrieben werden.

Die Hapimag AG konnte sich mit ihrer Rechtsauffassung zur Besteuerung von Hapimag-Aktien nicht durchsetzen. So wollte die Hapimag AG erreichen, dass die Nutzung der Ferienwohnung eine verdeckte Gewinnausschüttung darstelle. Bei der Bewertung dieser seien die jährlichen Verwaltungskostenbeiträge und Nebenkosten gegenzurechnen und nur die darüber hinausgehenden Nutzungsvorteile als steuerpflichtiger Kapitalertrag zu berücksichtigen.

Die Finanzverwaltung vertritt jedoch eine andere Auffassung (vgl. Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Münster vom 15.April 2011, Aktenzeichen ESt 09/2011). Danach gilt aus Sicht der Finanzverwaltung weiterhin die folgende Regelung:

Die Nutzungsüberlassung der Ferienwohnung an die Aktionäre der Hapimag ist in Höhe des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes (Vergleichsmiete) als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Besteuerung zu unterwerfen. Die Nutzung der Wohnung durch die Aktionäre selbst ist dem steuerlich nicht relevanten Bereich der privaten Lebensführung der Aktionäre zuzurechnen, so dass die im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung anfallenden Nebenkosten (z. B. Reisekosten) steuerlich nicht abziehbar sind. Die jährlichen Verwaltungskostenbeiträge der Aktionäre sind seit Einführung der Abgeltungsteuer vom Abzug als tatsächliche Werbungskosten ausgeschlossen. Werbungskosten können bei der Ermittlung der Einkünfte lediglich in Höhe des Sparer-Pauschbetrages berücksichtigt werden