Nur mit Mehrheitsbeschluss gegen das Rauchen auf Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage?

2 Antworten

Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.

Was steht in der Satzung zu solchen Beschlüssen? Da müßte für solche Fälle ein Passus sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.