Nur ein Freistellungsauftrag, auch wenn man mehrere Konten bei einer Bank hat?
Ist es richtig, dass man pro Bank nur einen Freistellungsauftrag stellen muss, auch wenn man bei dieser Bank mehrere verschiedene Konten besitzt? Mfg
2 Antworten
Richtig - dieser Auftrag gilt für alle Konten bei diesem Geldinstitut.
Aber Vorsicht, wenn man noch Konten bei anderen Geldinstituten hat, da ist dann rechnen angesagt.
Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten bei einem Institut. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man Einzelkonten und Gemeinschaftskonten bei der gleichen Bank hat. Das funktioniert dann nur mit einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag mit dem Ehepartner für alle Konten.