Notarkosten Testament?

2 Antworten

Eine solche Folge müßte sich aus dem BGB ergeben und da steht das nicht.

Thiomas:

Der unrichtige Geschäftswert als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung.

Sollte der Notar nicht irgendwelche Nachweise über die Vermögenswerte vorliegen haben um den Geschäftswert zu ermitteln? Oder basiert das auf Aussage des Testamentgebers bei Testamenterstellung?

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@Thomas0812

Der Notar nimmt für seine Kostenrechnung die ihm bekannten Angaben: Wenn sich die aus dem Testament ergeben, werden die übernommen. Ansonsten fragt er nach. Nachprüfungen sind nicht vorgesehen!

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