Notar wg. Handelsregister nötig bei Adressänderung bei einer Firma?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da solltest Du aber lieber nicht erwähnen, dass Du hier angefragt hast, sondern das als ergoogelt darstellen. Auf diese Weise bin ich nämlich zu meinem Ergebnis gekommen: Die Mitteilung der Anschriftänderung bedarf der notariellen Beglaubigung. Schau am besten auch noch mal selber im Link nach. Da wird die Änderung des Firmensitzes nämlich ausdrücklich erwähnt und der ist doch nicht nur in der Stadt, sondern unter einer bestimmten Anschrift.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=2354!0#VB

Und gleich noch ein zweiter Link obendrein in dem auch die Konsequenzen unterlassener Ummeldung schön beschrieben werden:

http://blog.beck.de/2010/02/04/umgezogen-und-an-alles-gedacht

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@Privatier59

ich konnte via Google zwar finden, dass nach MiMoG seit 2008 im HR die Adresse eingetragen werden muss, nicht jedoch, ob es nur mit Notar geht, denn es gibt ja mittlerweile vieles, das man selbst mit dem HR austauschen kann - z.B. Bilanzen.

Danke für die Quellen!

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Hallo! Ich habe von meinem chef die gleiche Aufgabe erhalten. Er hat mich jedoch gebeten die Anschriftsänderung für den Notar vorzubereiten. Hat hier jemand Erfahrung damit? Ich hab keine Ahnung wie so ein Schreiben aufgesetzt sein muss. Google konnte mir leider auch nicht weiterhelfen... :( Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Guten Morgen negMedia,

am besten rufst du bei eurem Notar an und gibst denen die neue Adresse durch.

Der bereitet dann die Sitzverlegung vor und dein Chef muss nur kurz zum Notar gegenzeichnen. Das geht dann zum Registergericht und wird eingetragen.

Grüße Sigi