Nochmal -Wer zahlt nach Feuer-Fehlalarm?

gefragt von tinathotinatho am 31.10.2009 um 20:45 Uhr

Noch mal zu meiner eben gestellten Frage: Wenn der Mieter nicht zahlen muss, wer dann? Etwa wir Nachbarn, die nur größeren Schaden verhindern wollten. Oder bleibt der Vermieter auf den Kosten hängen, der ja für den Schaden gar nichts kann? Oder die Feuerwehr, die sich mit Rauchmeldern eigentlich auskennen und einen Alarmton wegen leerer Batterie von einem Feuer-Alarm-Ton unterscheiden können sollte?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 31. Oktober 2009 20:57
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Hilfreichste Antwort

Wenn die Feuerversicherung nicht zahlt, dann wird die Feuerwehr darauf sitzen bleiben.

Den Nachbarn ist auf keinen Fall ein Vorwurf zu machen. Sie hörten den Rauchmelder und haben 112 angerufen.

Wenn schon due Feuerwehr von einem Ernstfall ausging, dann wird die Feuerversicherung aber zahlen müssen.


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qtbasket
beantwortet von qtbasket am 31. Oktober 2009 20:55
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Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Nun können die Städte und Gemeinden als Aufgaben- und Kostenträger der Feuerwehr aber im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die kommunalen Gebührensatzungen verschiedene Einsatzarten auch kostenpflichtig machen. Verankert sind diese landesspezifischen Regelungen in den 16 Landesfeuerwehrgesetzen. Immerhin haben die Städte und Gemeinden ja die Pflicht, eine Feuerwehr zu unterhalten, was je nach Ausstattung erhebliche Kosten verursachen kann.


albwolf
beantwortet von albwolf am 1. November 2009 12:48
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die nachbarn müssen auf keinen fall bezahlen, wenn sie von einem brand ausgehen mussten. wäre dies der fall, dann würde keiner mehr ein feuer melden, es könnte ja immer falscher alarm sein. wenn die feuerwehr den falschalarm nicht vom echten unterscheiden kann, dann bleiben die eben auf den kosten sitzen



Matrix
beantwortet von Matrix am 1. November 2009 00:45
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die dazugehörigen klausel

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder

ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

dies kommt ja nicht in frage.

also müsste dies in frage kommen.

Versicherte Kosten [Bearbeiten]

* Schadenminderungskosten
* Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
* Mietausfall

* 7362 Dekontaminationskosten
* 7360 Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
* 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte

wenn nicht die gebäudeversicherung wer dann? das einzigste was noch möglich ist wäre, das man behauptet, das die feuerwehr einen unverhälnissmässig hohen schaden,beim versuch die wohnung zu betreten, verursacht hat. damit würde eine teilschuld vorliegen.


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