Muss bei Nebenkosten-Pauschale Guthaben zurückbezahlt werden?

4 Antworten

Hallo,

bist du dir sicher , NK Pauschale  - also keine NK Vorauszahlung ?

Im Gegensatz zur Vorauszahlung sind mit der Zahlung eines Pauschbetrages sämtliche anfallenden Nebenkosten abgegolten.

Das heißt aber auch, fallen die mit der Pauschale abgegoltenen Kosten tatsächlich höher aus, ist der Mieter nicht zur Nachzahlung verpflichtet.

Andererseits steht ihm selbst aber auch kein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter bei Überbezahlung zu.

Was steht im Mietvertrag? Es bibt einen Widerspruch in deinen Aussagen.

Eine vereinbarte NK-Pauschale, mit der die Nebenkosten abgegolten sind und bei der sie nicht abgerechnet werden, ist das Gegenteil von einer NK-Vorauszahlung, die jährlich abzurechnen und ggf. anzupassen ist.

Entweder das eine oder das andere. Entweder du rechnest ab (dann Vorauszahlung) oder nicht (dann Pauschale).

Pauschalen hat man mehr bei Untervermietung, möblierter oder kurzfristiger Vermietung. Sonst ist eine Vorauszahlung üblich, bei der abgerechnet wird.

Nettigkeiten des Vermieters spielen keine Rolle!

Dein Fehler könnte sein, dass du, statt Nebenkosten und Heizkosten einzeln anzugeben eine (pauschale) Nebenkostenvorauszahlung vereinbart hast. Dann ist jährlich abzurechnen. Wenn im ersten Jahr eine hohe Erstattung entsteht, könnte das an fehlenden Wintermonaten liegen. Beides sind aber nur Vermutungen.

Hallo, ist das eine Pauschale oder eine Vorauszahlung ? Bei einer Vorauszahlung muss zurückgezahlt werden und es kann auch angepasst werden. Bei einer Pauschale kann angepasst werden, muss aber nicht. Das Wesen der Pauschale ist, dass der Vermieter das Risiko trägt, ob er auskommt, Gewinn oder Verlust macht. Er muss dann nichts zurückzahlen. Das Dumme ist, dass kaum jemand die Begriffe sauber benutzt und auch nicht jeder weiß, was genau erlaubt ist. Viel Glück Barmer

und wenn die Waschmaschine nicht vermietet wurde, ist es Eure und Ihr müsst sie ersetzen, wenn Ihr waschen wollt.

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