Niessbrauchrecht

1 Antwort

Nein, wenn der Niesbrauch an erster Stelle steht, würde der ersteigerer "Deine Mutter mitkaufen."

Wenn sie, um Dir bei der Kreditaufnahme zu helfen, der Bank den Rangvortritt eingeräumt hat, dann allerdings würde bei einer Zwangsversteigerung das Niesbrauchsrecht kapitalisiert und aus dem Kaufpreis bezahlt.