Nie eintritt in die Kirche und trotzdem bezahlen.
Hallo erstmal. Bei mir sieht das folgendermaßen aus : Ich bin Jahrgang 78, meine Eltern sind meines Wissens nicht in der Kirche gewesen. Weder bin ich getauft oder Konfirmirt . Auch Interesse dieses nachzuholen besteht nicht. Irgendwie ist es dazu gekommen das ich wie so viele mit ca 17 Jahren angefangen habe zu arbeiten bzw. eine Ausbildung angefangen habe. Seid diesem Zeitpunkt bezahle ich ev. Kirchensteuer. Und Ehrlich gesagt habe ich mir zwar Gedanken darum gemacht aber die Sache nie so richtig verfolgt. Austreten kann ich nicht weil ich nicht eingetreten bin. Wen muss ich da kontaktieren? Normalerweise habe ich die ganze Kirchensteuer zu Unrecht bezahlt, es dürften ja ein paar Euros sein bis zum heutigen Tag. Evtl . hat jemand eine meinung dazu und würde sie mir freundlicher Weise mitteilen . Danke dafür schonmal.
Gruß Sascha
1 Antwort
Also ich kenn es so, daß man - wenn man sich das erste mal die Lohnsteuerkarte - von der Gemeinde holt - gefragt wird, welche Konfession mal hat, das muß bei Dir so gelaufen sein und Du hast wohl was angegeben oder es hat sich ein Fehler eingeschlichen. Du hättest dann eigentlich gegen den ersten Steuerbescheid, in dem Dir Kirchensteuer abgezogen wurde, einen Einspruch einlegen müssen. Würde Dir auf jeden Fall raten ans Finanzamt zu schreiben, kannst ja versuchen Rückzahlung für die vergangenen Jahre zu kriegen. Und bei der Gemeinde würde ich die Daten richtigstellen lassen.