Nicht mehr in der Lage ein handschriftliches Testament zu erstellen - was tun?

3 Antworten

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Wenn jemand nicht mehr selbst schreiben kann, muss es der Notar sein, den man aber auch bitten kann an das Krankenbett zu kommen..

Wenn das wegen Todesnähe nicht mehr möglich ist, gäbe es § 2249 BGB (mündliches Nottestament vor dem Bürgermeister), oder § 2250 BGB (mündliches Nottestament vor 3 Zeugen).

Diese Testamente verfallen automatisch, falls die Person 3 Monate überlebt. Also man sollte wenn die Chance noch besteht ruhig versuchen trotz Nottestament noch eine Notar heran zu bekommen um

Könnte jemand anders für ihn schreiben?

Nein: Ein handschriftliches Testament setzt voraus, dass der komplette Text des privatschriftlichen Testamentes selber mit der Hand geschrieben wird (§ 2247 BGB).

Es wäre lediglich zulässig, eine wörtliche maschinenschrfitliche Abschrift beizufügen, wenn die Schrift nur schwer entzifferbar oder in Sütterlin gehalten wäre.

Andernfalls muss tatsächlich eine Notar den Willen aufnehmen und beurkunden und sich vor allem von der Testierfähigkeit überzeugen. Um eine Anfechtung zu vermeiden, sei hierzu ausdrücklich geraten.

Nur in absoluten Ausnahmefällen, die "infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist", wäre ein Nottestament durch müdliche Erklärung vor Zeugen zulässig: §§ 2249 f. BGB.

G imager

Ja, aber (unter)schreiben kann nicht irgendwer.

Der Notar und seine bevollmächtigte ReNo-Gehilfin kommen auch ins Haus, wenn der Weg ins Notariat z. B. wegen Bettlägerigkeit nicht mehr zumutbar ist. Dabei wird vom Notar die Testierfähigkeit festgestellt, das Testament aufgenommen und vom Notar und seiner Begleitung unterschrieben.