Nicht eingeforderte Nutzungsentschädigung bei gemeinsamen Erbe steuerlich ansetzbar?

3 Antworten

Die Nutzungsentschädigung für die Überlassung von Wohnraum nennt man Miete.

Wenn ich keine Miete einnehme, muss ich keine versteuern. Was für ein steuerlicher Nutzen schwebt dir denn außerdem noch so vor?

Man könnte beispielsweise auch nicht arbeiten gehen, dann muss man auch keinen Lohn versteuern.

Wenn du und deine Schwester die Wohnung geerbt haben, kann die Mutter ja nicht drin wohnen da bei einem Erbe sie ja verstorben sein muss ????

Also ich würde die Frage folgendermaßen formulieren: „Meine Schwester und ich haben zusammen …. „  denn der E …. nennt sich immer zuerst. 

Je mehr Fakten eine Frage enthält, desto ausführlichere Antworten sind möglich. Nichts sagende Formulierungen wie: „ Ich werde ab diesem Monat eine Nutzungsentschädigung von ihr bekommen.“  sind kontraproduktiv -  Von wem, in welcher Höhe und wofür? 

oder „ Ich denke vor längerer Zeit etwas zu dem Thema gelesen zu haben … schön und gut, hilft hier auch nicht weiter.