Frage von jambia 13.06.2011

Neues Arbeitsverhältnis - Arbeitsunfall nach vier Wochen - zahlt die BG ab Unfallstag das Gehalt?

  • Antwort von Lissa 13.06.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    In der Bundesrepublik Deutschland haben alle Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig von ihrer Arbeitszeit im Krankheitsfall, bei einem Arbeitsunfall oder einem sonstigen Unfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Dies ist geregelt im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall. Voraussetzung für den Anspruch im Krankheitsfall ist, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht. Zur Arbeitsunfähigkeit zählt auch der stationäre Kuraufenthalt in einer Rehabilitations- bzw. Vorsorgeklinik. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit und die Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger.

    Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein, d.h. in Fällen von Trunkenheit, pflichtwidrigem Verhalten, tätlicher Auseinandersetzung, Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und Missachtung ärztlicher Anordnungen wird kein Entgelt gezahlt.

    http://www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.html

  • Antwort von Tina34 13.06.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Leider ist jetzt nicht klar ob der Unfall nach 1 Monat Betriebszugehörigkeit passiert ist oder nicht.

    Fakt ist, innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, normalerweise zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld.

    Siehe auch hier:

    http://www.kv-media.de/entgeltfortzahlung.php

  • Antwort von qtbasket 13.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In dieser Situation hat der "Freund" vermutlich keinen Anspruch auf Lonfortzahlung, dass ist aber sehr von seiner Branche, dem Tarifvertrag und seinem Arbeitsvertrag abhängig.

    Die Berufsgenossenschaften zahlen kein Gehalt !!!

    Wenn der Arbeitsunfall anerkannt wird, das kann etwas dauern, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld, und das rückwirkend.

    Also: ein Verlust an Einkommen ist nicht zu befürchten, da die BGn ihre Leistungen nach dem SGB VII zahlen müssen, und das ist ziemlich großzügig.

    Wichtig ist, dass der Unfall von einem D-Arzt aufgenommen wurde, und bei der zuständigen BG ein Aktenzeichen angelegt wurde - das ist der Schlüssel in die BG Welt, ohne Aktenzeichen geht gar nichts, man wird noch nicht einmal am Telefon verbunden.

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