Neue Krankenversicherung fordert Befundbericht eines Arztes an und dieser stellt Rechnung!

5 Antworten

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Stimmt der Wirt in Deinem Stammrestaurant seine Rechnungsstellung mit Dir ab?

Du hast den Auftrag für den Befund erteilt, dass Du dafür eine Rechnung bekommst, ist doch selbstverständlich.

Ich würde davon ausgehen, dass die KV die Kosten trägst, wenn Du den Vertrag abschließt, aber einen Anspruch darauf hast Du nicht. Zumindest ist mir das mal bei einem PKV-Vertrag so gegangen.

Übrigens sind die meisten Ärzte durchaus bereit, eine Rechnung in veränderter Form zu ergänzen.

Da muß man die Vertragsverhältnisse auseinander halten:

Du hast den Arzt beauftragt und bist verpflichtet, ihn zu bezahlen. Der Arzt braucht Dich darüber nicht zu informieren da das eine platte Selbstverständlichkeit ist. Du bist offenkundig Kassenpatient und gewohnt, nichts an den Arzt zu zahlen. Ich als Privatpatient weiß, dass es außer einem "Guten Tag" nichts in der Arztpraxis gibt, was kostenlos ist.

Die andere Frage ist die der Erstattung durch die KK. Das kannst nur Du beantworten. Es steht bestimmt in den Antragsbedingungen.

Jeder mit gesundem Menschenverstand versteht, dass ein Arzt keinen ausführlichen Befund, dem eine erhebliche Leistung zugrunde liegt, kostenlos erstellt und die Krankenkasse nur Heilbehandlungskosten trägt :-O

Andere fragen, bevor sie etwas kostenpflichtig in Auftrag geben, was das kostet, wenn sie es davon abhängig machen wollen, ob sie es beauftragen :-)

Und der Versicherer muss die Kosten die einem Vertrgsschluss erst bedingenden Gesundheitsfragen auch nicht erstatten, wenn er das nicht ausdrücklich zusichert.

G imager761

Wer den Auftrag gibt zahlt auch die Rechnung. Die Versicherung hat den Auftrag nicht an den Arzt erteilt. Du kannst höchsten die Versicherung anrufen und um Erstattung der Rechnung bitten. Das wird die Versicherung aber sicher nicht für eine Zusatz-KV machen.

Hallo,

normalerweise müssen Preise ja ausgezeichnet sein. Der Wirt darf z. B. keine Speisekarte ohne Preise haben. Aber bei Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten gibt es eine gesetzliche Gebührenordnung. Dies kann jeder wissen und jeder nachlesen. Und dass eine Leistung eines Arztes etwas kostet entspricht der Lebenserfahrung und das muss auch jeder wissen oder weiß es fahrlässig nicht. Von jedem kann erwartet werden, dass er sich vorher kundig macht. Über den Preis muss der Arzt nur informieren, wenn er von der Gebührenordnung nach oben abweichen will.