Neuberechnung des Rückkaufswerts bei Kündigung - Auch bei der Debeka?

2 Antworten

Wieso abschließen? Ich würde erwägen, den Fall dem Versicherungsombutsmann vorzutragen:

http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/IhreBeschwerde/WichtigeInformationen/index.html

@P59 Entschuldigung, du hast es aber heute auch nicht mit T und D. Bist du auch aus Sachsen? ;-)))

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@Zitterbacke

Eiverbibsch, ta habe ich wohl von Duden und Blasen keine Ahnung gehabt (an EB: Jetzt keine unpassenden Bemerkungen!).

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@Privatier59

EB wohl schon im Bett - sonst hättest Du richtig einen verplättet bekommen! :-)

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Das wäre ein Schritt weiter, weil ich ja noch keine definitive Entscheidung vorliegen habe. Aber vielen Dank für diesen Hinweis!

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Meines Wissens ist die Debeka bisher nicht verurteilt worden, aber da sie das getan hat, was alle in der Branche getan haben, spielt das vermutlich keine Rolle.

Dass die Auszahlung den vertraglich Rückkaufswert unterschritten mag ich aber nicht glauben, meinst Du hier vielleicht den unverbindlichen Rückkaufswert inkl. Überschüssen? Den garantierten Rückkaufswert solltest Du erhalten haben.

Nach vier Monaten sollte die Überprüfung abgeschlossen sein. Die Versicherungen brauchen natürlich einig Zeit um zu einer allgemeinen Entscheidung zu kommen, wie sie diese Fälle behandeln, aber damit sollte sie irgendwann einmal fertig sein. Ich würde an Deiner Stelle mal nachfragen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Du noch einen Nachschlag bekommst, halte ich für hoch. Als erstes würde ich mal bei der Person anrufen, die auf dem Schreiben steht und meine weiteres Vorgehen von der Antwort abhängig machen.