Meine Mutter hat gestern ihre Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen. Dort sind auch Kosten aus den Jahren 2007 und 2008 abgerechnet. Angeblich wären diese Kosten erst im Jahr 2009 angefallen / gezahlt worden. Meine Mutter muss die Kosten doch nicht bezahlen?

Nein, meiner Meinung nach hätten die Kosten für 2007 bis Ende 2008 in Rechnung gestellt werden müssen und die für 2008 entsprechend bis Ende 2009. Um was für Kosten handelt es sich denn?
Schwer nachzuvollziehen, doch ggf. durch den Verwalter anhand der Belege beweisbar - dann muß gezahlt werden.
Handelt es sich (wenig wahrscheinlich) lediglich um einen Trick, um vergessene Positionen der Vorjahre noch abzurechnen, so muß natürlich nicht gezahlt werden.

Eine Frage, die sich ohne weitere Infos nicht mit JA o. NEIN beantworten läßt, da sehr komplex (§ 556a BGB - wann wurde in Rechnung Grundsteuer in Rechnung gestellt / was ist im MV vereinbart: Leistungsprinzip / Abflußprinzip usw. usw.)
Evtl. findest Du in der Urteilsbegründung des BGH in einem ähnlich gelagerten Fall Antwort.
http://www.kanzlei-roth.de/media/BGHUrtv050706ZoegerlicheBetriebskostenabrechnung.pdf
Ich würde diese Kosten nicht zahlen. Sie haben Fristen einzuhalten und wenn sie zu spät sind ist es für dich kein Muss zu zahlen.Wenn du den Anspruch anerkennst und überweist, dann ist das deine Sache und du musst es dann zahlen. Ich würde nur den Betrag von 2009 zahlen den Rest in gar keinem Fall.
Es sind nachträglich erhobene Grundbesitzabgaben. So steht es zumindest in dem Begleitschreiben zur Abrechnung.