Nebenkostenabrechnung für 2009 beinhaltet Kosten aus den Vorjahren...

gefragt von sonnenkind am 31.01.2010 um 14:18 Uhr

Meine Mutter hat gestern ihre Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen. Dort sind auch Kosten aus den Jahren 2007 und 2008 abgerechnet. Angeblich wären diese Kosten erst im Jahr 2009 angefallen / gezahlt worden. Meine Mutter muss die Kosten doch nicht bezahlen?

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humoer
beantwortet von humoer am 31. Januar 2010 14:56
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Nein, meiner Meinung nach hätten die Kosten für 2007 bis Ende 2008 in Rechnung gestellt werden müssen und die für 2008 entsprechend bis Ende 2009. Um was für Kosten handelt es sich denn?

Kommentar von sonnenkind am 31. Januar 2010 15:13

Es sind nachträglich erhobene Grundbesitzabgaben. So steht es zumindest in dem Begleitschreiben zur Abrechnung.


anonym
beantwortet von mig112 am 31. Januar 2010 14:52
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Schwer nachzuvollziehen, doch ggf. durch den Verwalter anhand der Belege beweisbar - dann muß gezahlt werden.

Handelt es sich (wenig wahrscheinlich) lediglich um einen Trick, um vergessene Positionen der Vorjahre noch abzurechnen, so muß natürlich nicht gezahlt werden.


geige
beantwortet von geige am 31. Januar 2010 15:47
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Eine Frage, die sich ohne weitere Infos nicht mit JA o. NEIN beantworten läßt, da sehr komplex (§ 556a BGB - wann wurde in Rechnung Grundsteuer in Rechnung gestellt / was ist im MV vereinbart: Leistungsprinzip / Abflußprinzip usw. usw.)

Evtl. findest Du in der Urteilsbegründung des BGH in einem ähnlich gelagerten Fall Antwort.

http://www.kanzlei-roth.de/media/BGHUrtv050706ZoegerlicheBetriebskostenabrechnung.pdf


anonym
beantwortet von Muriel1975 am 31. Januar 2010 15:22
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Ich würde diese Kosten nicht zahlen. Sie haben Fristen einzuhalten und wenn sie zu spät sind ist es für dich kein Muss zu zahlen.Wenn du den Anspruch anerkennst und überweist, dann ist das deine Sache und du musst es dann zahlen. Ich würde nur den Betrag von 2009 zahlen den Rest in gar keinem Fall.


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