Nebenkosten-Abrechnung über zwei Jahre möglich?

1 Antwort

Inwieweit überhaupt eine "Ablesung" und Abrechnung gemacht werden muss, ist zunächst im Mietvertrag (MV) nachzusehen!

Eine Abrechnung besteht aus der Teilabrechnung von verschiedenen Betriebskostenarten, die im MV festgelegt wurden. Für einzelne Betriebskostenarten sind Zählerablesungen erforderlich, z. B. Wasser, Gas, Strom.

Die Abrechnungsperiode wird hauseinheitlich (nicht: mietvertragsindividuell mal so, mal so!) festgelegt. Dies kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht. Bitte den Zeitraum der Periode bei anderen Mietparteien im Haus erfragen. Die hausindividuelle Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht übersteigen. Und die Abrechnung muss Dir innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein.

Hier findest Du weitere Info-Schriften: http://www.bmgev.de/mietrecht/infoschriften.html