Nebenkosten-Abrechnung über zwei Jahre möglich?
Wir wohnen seid April 2009 in einer Mietwohnung, haben aber bis jetzt noch keine Zählerablesung und keine Abrechnung über die Nebenkosten erhalten. Heute wurde mir mitgeteilt, dass nächste Woche eine Ablesung stattfindet. Meine Frage ist nun, ob es zulässig ist, NK über einen Zeitraum von über zwei Jahren vorzunehmen, und eventl. Nachzahlungen daraus zu verlangen und wenn nicht, wie der korrekte Zählerstand von vor einem Jahr dann ermittelt wird, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Ablesung stattfand? Wie kann ich mich da dem Vermieter gegenüber verhalten?
Herzlichen Dank für eure Ratschläge,
Yu
1 Antwort
Inwieweit überhaupt eine "Ablesung" und Abrechnung gemacht werden muss, ist zunächst im Mietvertrag (MV) nachzusehen!
Eine Abrechnung besteht aus der Teilabrechnung von verschiedenen Betriebskostenarten, die im MV festgelegt wurden. Für einzelne Betriebskostenarten sind Zählerablesungen erforderlich, z. B. Wasser, Gas, Strom.
Die Abrechnungsperiode wird hauseinheitlich (nicht: mietvertragsindividuell mal so, mal so!) festgelegt. Dies kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht. Bitte den Zeitraum der Periode bei anderen Mietparteien im Haus erfragen. Die hausindividuelle Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht übersteigen. Und die Abrechnung muss Dir innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein.
Hier findest Du weitere Info-Schriften: http://www.bmgev.de/mietrecht/infoschriften.html