Frage von DaHoly 25.02.2012

Nebenjob mit Steuerkarte, Chef vom Hauptberuf darf nichts wissen.

  • Hilfreichste Antwort von gandalf94305 25.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nicht jede Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig. Arbeitest Du hauptberuflich als Klempner und verdienst im Nebenjob als Reparateur entsprechender Anlagen noch etwas dazu, hat der Arbeitgeber ein Mitspracherecht, da Du ihm ja quasi Konkurrenz machst. Arbeitest Du nebenberuflich als Musiker, so wäre das klar nicht genehmigungspflichtig, solange diese Nebentätigkeit nicht die Qualität der Haupttätigkeit beeinflusst (z.B. durch Übermüdung, da Du spät in der Nacht noch arbeitest). Es gibt dabei Grauzonen und auch ein paar klare Fälle.

    Die wesentliche Frage ist also, ob der Nebenjob den Hauptjob beeinflusst bzw. ob es Überlappungen gibt. Wenn ja, ist das generell zustimmungspflichtig, wenn nicht, dann nicht. In allen anderen Fällen muss man miteinander reden.

  • Antwort von qtbasket 25.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eine Nebentätigkeit ist zustimmungspflichtig vom Arbeitgeber - wenn er diese verweigert, liefert der Arbeitnehmer einen Grund zur außerordentlichen Kündigung.

    Das hat seinen guten Grund ! Der Arbeitnehmer soll seine volle Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

    Fazit: Du riskierst deinen Job!!!

  • Antwort von Rentenfrau 26.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Aufnahme eines Nebenjobs sollte nur mit der Zustimmung Deines Arbeitgebers erfolgen, denn er zahlt für Deine Arbeitsleistung und daher solltest Du Deine ganze Arbeitskraft ihm zur Verfügung stellen. Wenn er die Nebentätigkeit nicht genehmigt, Du aber trotzdem diese ausübst, könnte das zu Ärger mit dem Chef führen. Herausbekommen dürfte er es nicht, denn der Nebenjob wird vom Arbeitgeber nur der Knappschaft gemeldet und auf diese Meldungen hat Dein Chef (anders wie Behörden) keinen Zugriff.

  • Antwort von DaHoly 25.02.2012

    aber er bekommt keinen Bescheid oder sonstiges?

  • Antwort von robinek 25.02.2012

    Nichts leichter für ihn dieses herauszubekommen, nachdem Du ja schon gefragt hast.

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