Nebenjob im Antrag auf Anstellung angeben - kann Anstellung abgelehnt werden?
Guten Abend miteinander. Meine Schwester soll am Donnerstag einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Sie hat einen Nebenjob und fürchtet, dass sie den Job nicht bekommt, wenn sie diesen in dem Antrag auf Einstellung angibt. Ist das eine berechtigte Sorge?
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Ich kenne es so, daß der Arbeitgeber (je nach Arbeitsvertrag) den Nebenjob genehmigen muß, aber sie hat ihn ja schon. Aber ich denke, trotzdem will der künftige Arbeitgeber ins Bilde gesetzt werden, was der neue Mitarbeiter arbeitet (samt Nebenbeschäftigungen). Ich würde daher raten, dem Chef schon zu sagen, daß man was dazuverdient. Deine Schwester muß eben nur klar machen, daß die den Nebenverdienst ganz klar außerhalb der neuen Arbeitszeiten ausübt und dadurch auch nicht überbelastet wird.
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Spätestens wenn sie den Arbeitsvertrag unterschreibt wird sie darauf hingewiesen, dass eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muß, bzw. sogar dessen Zustimmung dazu eingeholt werden muß. Diesen verschweigen ist also keine Lösung.
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Selbstverständlich kann die Einstellung an einem "unpassenden" Nebenjob scheitern, denn der AG muss diesen grundsätzlich nicht akzeptieren.
Ob der Nebenjob als Begründung für die Ablehnung genannt oder "einfach so" abgelehnt werden wird, ist natürlich ein anderes Thema.
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Eigentlich müsste die Nebentätigkeit doch auch aus dem Lebenslauf hervorgehen, oder? Jedenfalls sollte deine Schwester auf jeden Fall den neuen AG ansprechen und über den Nebenjob aufklären. Sollte er strickt dagegen sein und diese nicht genehmigen, kann sie ja immer noch anbieten, den Nebenjob dann aufzugeben. Den Arbeitsvertrag wird er sicherlich nicht direkt zurück ziehen. Offenheit ist also gefragt!
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Der Hauptarbeitgeber ist grundsätzlich über eine Nebentätigkeit zu informieren. Ablehnen kann er sie aber nur in bestimmten Fällen,so zum Beispiel wenn die Arbeitszeiten nicht miteinander vereinbar sind,oder bei Tätigkeiten für ein Konkurenzunternehmen.