Nahtlosverfahren?
Hallo... Ich bin ehrlich gesagt verzweifelt. Ich habe nach der Aussteuerung des Krankengeld Bezug war bis 16.3 AU geht aktuell bis 30.4. Antrag auf Alg 1 gestellt War noch angestellt wurde aber gekündigt zum 30.4. Verstehe ich das richtig ... Mein AG muss nicht zahlen wegen Krankengeld Bezug bzw Austeuerrung . Krankenkasse nicht wegen Aussteuerung . Agentur für Arbeit nicht weil meine Krankheit nicht über 6 Monate hinausgehen wird... in Bezug auf Nahtlosverfahren. Hartz4 bekomme ich nicht da ich Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe und der ab 30 .4 gilt. Bliebe nur der Rechtsweg auf Grundsicherung etc etc.... Aber Hartz4 Amt sagt.... Ne.... den müssen sie da einreichen wo ich zuerst ein Antrag gestellt habe.Und da bin ich wieder bei der Agentur für Arbeit. Wenn es für mich nicht existenziell wäre....und das meine Ich wirklich so...könnte Ich mich darüber ärgern.
1 Antwort
Hallo Peter1966,
lies hier einmal um das ganze Prozedere besser zu verstehen:
http://www.mdr.de/umschau/krankengeld100.html
bzw. betr. Nahtlosigkeitsregelung :
Danke für die Antwort. Aber ehrlich gesagt hilft mir Das auch nicht weiter wie Ich das ja schon beschrieben habe.Wenn ich das verstehe oder mir beschieden worden ist......trägt das Nahtlosverfahren nur bzw.eine Voraussetzung ist das die Krankenheit mindestens noch 6 Monate andauert