Frage von kalama 09.01.2011

Nachzahlung Kindergartenbeitrag für Vorjahr - in welchem Jahr steuerlich berücksichtigen?

  • Antwort von EnnoBecker 09.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es geht überhaupt NUR im Jahr 2010, also im Jahr der Zahlung. Oder bilanzierst du deine Kinder?

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