Nachzahlung Kindergartenbeitrag für Vorjahr - in welchem Jahr steuerlich berücksichtigen?
In 2010 habe ich einen nicht geringen Beitrag für Kindergartenbetreuung nachbezahlt, weil der Beitrag 2009 falsch berechnet wurde. Wann kann ich also die Nachzahlung steuerlich unterbringen ?Geht das auch noch 2010- obwohl 2009 betroffen war?
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Es geht überhaupt NUR im Jahr 2010, also im Jahr der Zahlung. Oder bilanzierst du deine Kinder?