nachweis der Arbeitszeiten in ehemaligen UdSSR?
Hallo zusammen!
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Die Arbeitszeiten, die in der ehemaligen UdSSR erbracht wurden sind durch ein beglaubigtes Arbeitszeugnis/Arbeitsbuch detailliert aufgeführt und dennoch erkennt die Deutsche Rentenversicherung ein solches Arbeitszeugnis nicht als Nachweis für die volle Anerkennung für die Berechnung der Rente an. Dieses Zeugnis gilt lediglich als "Glaubhaftmachung" und aus diesem Grund wird die Rente zu 60% angerechnet. Es gibt aber einen Vermerk dass bei vorliegen entsprechender Nachweise die volle Anerkennung möglich wäre und somit die 100% Rentenanrechnung. Die deutsche Rentenversicherung gab die Auskunft,,dass dazu ein "Monat für ymonat Nachweis des jeweiligen Arbeitgebers" erforderlich ist. Ich verstehe zwar nicht, weshalb das nötig ist, denn das alles ist schon detailliert in einem Arbeitsbuch aufgeführt. Nun aber das ist eben die Auskunft gewesen... Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen monatlichen Nachweis aus der ehem. UdSSR bekomme gleich null, weil es diese Arbeitgeber zum Teil nicht mehr gibt usw....Meine Frage lautet: würde eine eidesstattliche Versicherung zusätzlich zum beglaubigten arbeitsbuch als Nachweis für die erwerbszeiten gelten? Oder kennt ihr noch Wege, wie man die volle Anrechnung dieser Arbeitszeiten erreichen kann ? Ich wäre euch sehr dankbar für Tipps und Anregungen.
1 Antwort
Hallo,
leider stehst du mit diesem Problem als Spätaussiedler der UDSSR nicht allein.
Ich kann dir aber in soweit helfen, die Arbeitsweise der Deutschen RV in deiner spezieller Situation nachzuvollziehen.