Nachtzuschlag bei Apotheke, genauso wie Zuzahlung absetzbar?
Wie verhält es sich wenn man nachts zur Apotheke fahrt und den Nachtzuschlag bezahlen muß, sind das auch Zuzahlungskosten die man ggf. bei der Steuererklärung unterbringen kann?Quittieren alle Apotheken den Nachtzuschlag grundsätzlich nicht?
2 Antworten
Meine Erfahrung dazu ist folgende:
Die Notdienstgebühr wird nur einmal pro Inanspruchnahme erhoben, unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Arzneimittel. Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat („noctu“) und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird
Wieviel tausend Mal fährst Du denn pro Jahr zum Apothekennotdienst? Die sog. außergewöhnlichen Belastungen haben nämlich zumutbare Selbstbehalte in erheblicher Höhe und an anderer Stelle ist da nichts "unterzubringen". Ganz nebenbei: Zahlt das nicht auch die Krankenversicherung?
Zahlt das nicht auch die Krankenversicherung?
die GKV auf keinen Fall - die PKV ???
in Summe mit den Arzneizuzahlungen kann es doch durchaus sein, daß der zumutbare SB erreicht ist,oder nicht?
Ist vom Familienstand und EK abhängig. Rechne selber nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung
Bei einem Single mit 50 TEUR wären es z.B. 3000 Euro Selbstbehalt. Unwahrscheinlich, dass man Beträge in dieser Höhe selber zahlt.
ist das Zauberwort, daran hängen sich viele gesetzliche KK auf.......