Nachträgliche Vergütungspflicht einer Vermögensverwaltung bei Bestehen einer Lebenspartnerschaft?
Kann der Ex-Lebenspartner eine Rechnung jetzt dafür ausstellen, dass er das Vermögen der Ex-Freundin verwaltet hat? Dies hat er tatsächlich getan und die berechnete Tätigkeit war sehr umfangreich, da die ehemalige Freundin einige Mietshäuser zu betreuen hatte. Sie hat viele Mieten eingezogen und damit Einnahmen gemacht, was alles der Ex-Freund während des Zusammenlebens erledigt hat. Aber kann er für die Arbeit tatsächlich jetzt etwas verlangen?
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Das kommt darauf an.....
Der Ex -Lebensabschnittspartner muss nachweisen, dass er damit beauftragt wurde, dazu müsste er etwas schriftliches haben oder Zeugen benennen können. Im Prinzip muss er beweisen, dass ein Arbeitsverhältnis mit mündlichem Arbeitsvertrag bestand.
Die Gegenseite wird behaupten, das alles Gefälligkeit war. Das wird dann hinfällig, wenn es eine Aufstellung der Stunden gäbe, und es sehr viele Stunden wären.
Aber damit nicht genug, welche Vergütung käme zur Anwendung ???
Geht das wirklich vor ein Arbeitsgericht, wird es zu einem Kompromiss kommen, also zu einer Abfindung bzw. Einmalzahlung. Entscheiden ist wirklich die Beweislage.
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Wenn er diese Leistungen erbracht hat und die Freundin damit (offensichtlich) einverstanden und zufrieden war, könnte er wohl auch nachträglich eine Rechnung dafür ausstellen. Dann sollte die Freundin aber auf einer detaillierten Rechnung bestehen, damit sie diese Aufwendungen im Rahmen ihrer Gewinnermittlung (Vermietung und Verpachtung) auch steuerlich ansetzen kann.
Da die Trennung ja offenbar nicht so ganz im Guten abgelaufen ist, könnte sie natürlich auch überlegen (drohen?), Aufwendungen, die sie für ihn hatte, dagegen zu rechnen!
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