Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt die Rentenversicherungspflicht für Lehrer - als Nachhilfelehrer gehörst Du dazu. Aber es muß eine berufsmäßige Tätigkeit sein und die Einnahmen (also der Gewinn) muß über 400 Euro monatlich liegen. Solange Du drunter liegst, mußt Du keine Beiträge zahlen. Du solltest Dich vielleicht bei einer Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung genau über die Rentenversicherungspflicht beraten lassen.

Ich schreib mal hier weiter... Okay, war mir völlig neu, und dann kenne ich Leute, die also "halbschwarz" Geld verdienen. Kann abakus aber nicht ein Gewerbe anmelden, dann wird ja wohl nicht immer noch RV-Pflicht eintreten, oder? Ist ja echt abgefahren...

Naja, ansonsten, dass der GEWINN über 400€ liegt, wird ja wahrscheinlich hier eh nicht eintreten.

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Hallo Rentenfrau,

vielen Dank für die Antwort. So war auch mein bisheriger Stand. Bevor ich zur Auskunftsstelle der DRV gehe, wollte ich mich gut informieren, da die ja evtl. ein etwas zu hohes Interesse daran haben, mich höher einzustufen (z.B. Regelbeitrag statt einkommensabhängig), als richtig wäre. Weißt Du, wie es mit meiner obigen Frage 3. aussieht?

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