Nachbar wäscht nachts seine Wäsche, kann ich wegen Lärmbelästigung Miete kürzen?

2 Antworten

Der Sachverhalt deutet auf die Störung des Hausfriedens durch einen Mieter hin. Der Vermieter muss hier Abhilfe schaffen, sonst kannst Du die Miete nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung kürzen.

Zur Geräuschbelästigung lies bitte http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/staubsauger.htm Dort findest Du auch Hinweise zur effektiven Mietminderung.

Allerdings sind Deine Aussagen unscharf und nicht präzise. Man kann nur einmal geweckt werden, nicht permanent. Vermutlich wird auch nicht jede Nacht gewaschen, so dass auch "immer" inkorrekt wäre. Permanent kann allerdings die Ruhestörung durch das Lauf- und Schleudergeräusch entstehen. Die Zeitbezeichnung "nachts" ist zeitlich genau zu beschreiben, z. B. von "21.00 - 22.30 h". Dann wäre erst die Zeit ab 22.00 h eine Verletzung der Nachtruhe, vorher nicht.