Nach Restschuldbefreiung gezahlt - Kann Schuldner den Betrag zurück verlangen?
Mich interessiert, ob der Schuldner eine Zahlung zurückverlangen kann, die er nach einer Restschuldbefreiung vornahm. Genauer gesagt, geht es um einen Freund, der eine Privatinsolvenz durchlief und nach der Restschuldbefreiung noch an einen ehemaligen Schulder, weil diese Schuld ihm angeblich immer peinlich war, eine Restschuldzahlung vornahm. Kann er den gezahlten Betrag zurück verlangen?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wurde deinem Freund vertraglich zugesichert, dass er von der Schuld befreit wurde? Wenn dies der Fall wäre dann gehe ich davon aus, dass er das Geld zurückverlangen kann, da der ehemalige Gläubiger vertraglich keinen Anspruch auf das Geld mehr hat.
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Wenn ich Gläubiger wäre würde ich nicht zurückzahlen. Schliesslich wurde freiwillig gezahlt - das nehme ich gerne an. Und einen Rechtsgrund für eine Rückzahlung erkenne ich nicht.
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Wenn ich Gläubiger wäre würde ich nicht zurückzahlen. Schliesslich wurde freiwillig gezahlt - das nehme ich gerne an. Und einen Rechtsgrund für eine Rückzahlung erkenne ich nicht.
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Durch die Restschuldbefreiung ist die Forderung erloschen und daher nicht mehr durchsetzbar. Wenn sie aber gleichwohl erfüllt wird, kann der gezahlte Betrag nicht mehr zurück verlangt werden, § 301 Abs. 3 InsO.
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Im Gegensatz zur Verjährung, wo die Schuld bestehen bleibt, man aber die Einrede der Verjährung geltend machen kann, erlischt die Forderung mit der Restschuldbefreiung.
Das heißt er hat für eine nicht mehr bestehende Schuld gezahlt.
Nun stellt sich aber noch eine ganz andere Frage. Wann hat er gezahlt, eventuell in der Frist, wo Gläubiger noch der Restschuldbefreiung widersprechen können? Dann wäre ein Streit u. U. nicht ganz ungefährlich.