Frage von Flopp 21.10.2009

Nach Restschuldbefreiung gezahlt - Kann Schuldner den Betrag zurück verlangen?

  • Antwort von WolfgangB 21.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wurde deinem Freund vertraglich zugesichert, dass er von der Schuld befreit wurde? Wenn dies der Fall wäre dann gehe ich davon aus, dass er das Geld zurückverlangen kann, da der ehemalige Gläubiger vertraglich keinen Anspruch auf das Geld mehr hat.

  • Antwort von Spezi 14.11.2009

    Wenn ich Gläubiger wäre würde ich nicht zurückzahlen. Schliesslich wurde freiwillig gezahlt - das nehme ich gerne an. Und einen Rechtsgrund für eine Rückzahlung erkenne ich nicht.

  • Antwort von Spezi 14.11.2009

    Wenn ich Gläubiger wäre würde ich nicht zurückzahlen. Schliesslich wurde freiwillig gezahlt - das nehme ich gerne an. Und einen Rechtsgrund für eine Rückzahlung erkenne ich nicht.

  • Antwort von RWeber 22.10.2009

    Durch die Restschuldbefreiung ist die Forderung erloschen und daher nicht mehr durchsetzbar. Wenn sie aber gleichwohl erfüllt wird, kann der gezahlte Betrag nicht mehr zurück verlangt werden, § 301 Abs. 3 InsO.

  • Antwort von wfwbinder 21.10.2009

    Im Gegensatz zur Verjährung, wo die Schuld bestehen bleibt, man aber die Einrede der Verjährung geltend machen kann, erlischt die Forderung mit der Restschuldbefreiung.

    Das heißt er hat für eine nicht mehr bestehende Schuld gezahlt.

    Nun stellt sich aber noch eine ganz andere Frage. Wann hat er gezahlt, eventuell in der Frist, wo Gläubiger noch der Restschuldbefreiung widersprechen können? Dann wäre ein Streit u. U. nicht ganz ungefährlich.

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