Nach Betriebsprüfung Nachzahlungszinsen für Gewerbesteuer abzugsfähige Betriebsausgabe

1 Antwort

Im Steuerrecht gibt es eine generelle Regel, die Nebensache folgt der hauptsache.

Da wo die Gewerbesteuer abzugsfähig ist, sind es auch die Zinsen. Dort wo die Gewerbesteuer ncith mehr abzugsfähig ist, sind es auch die Zinsen nicht mehr.

Also die Zinsen auf Gewerbesteuern bis einschl. 2007 sind abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986