Mwst. auf Rückzahlung eines Unternehmensdarlehen?
Guten Tag Zusammen,
folgender vereinfachter Sachverhalt liegt bei mir vor:
Mein Unternehmen hat mir ein Stipendium in Form eines zinsfreien Darlehen für mein Studium in Höhe von 15.000 € gewährt. Diese wird mit jedem Monat der Betriebszugehörigkeit um einen Teil reduziert (abgegolten).
Bei Kündigung muss das noch nicht zurückgezahlte gewährte Darlehen gezahlt werden. Es sind zum Kündigungszeitpunkt noch 10.000€ offen. Es gibt keine weiteren Vertraglichen Bestimmungen zur Rückzahlung.
Das Unternehmen (Aktiengesellschaft) stellt mir (Privatperson) nun eine Rechnung über 10.000 € + 19 % Mwst. = 11.900€ aus.
Leider kenne ich mich zu wenig mit dem Thema aus, und würde gerne wissen, ob dies so korrekt ist. Auch googlen brachte mich bei dieser konkreten Frage nicht weiter.
Frage: Ist dies so korrekt, dass die Forderung aus einem Darlehn als Rechnung mit Mwst. an die Privatperson gestellt wird? Oder ist die Rückzahlung eines Darlehen Mehrwertsteuer frei? Es ist ja keine Leistung oder Produkt gewandert.
Hinweis: Ich benötige dazu nicht nur ein Ja oder Nein, sonder bitte auch mit einer belegten Begründung warum.
Vielen Dank im Voraus für euren Rat. der Regenwald ...
3 Antworten
Nach § 4 Nr. 8 a UStG ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei und weil du kein Unternehmen bist, kann auch nicht zur Umsatzsteuer optiert werden.
Wenn du eine weitere Begründung brauchst: das Unternehmen hat an dir keine steuerpflichtige Leistung vollbracht. Welche auch auch?
Das ist einfach in der Buchhaltung falsch gelaufen und ich denke, dass du denen das auch nur zu sagen brauchst, um eine richtige Rechnung (ohne Umsatzsteuer) zu bekommen.Wenn nicht, musst du es denen halt erklären.
Für Mwst. auf die Rückforderung des restlichen Fortbildungskosten-Darlehens kann ich auch keinen vernünftigen Grund finden, zumal ja seinerzeit die Fortbildungssumme (Darlehen) sicherlich inklusive der Mwst. gezahlt wurde und die Mwst. im Zuge des Vorsteuerabzugs steuerlicherseits bereits verechnet wurde.
Zu beachten ist bei der seinerzeit getroffenen Rückzahlungsvereinbarung aber Einiges: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-bag-bestaetigt-bisherige-rechtsprechung-eine-uebersicht_062359.html
In diesem Kontext auch sehr lesenswert: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem4
Noch ausführlicher mit Nennung der einschlägigen Paragrafen, Praxisbeispielen sowie unfangreicher Urteilsverlinkung: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-365366
Wer weiß, vielleicht besteht bei Dir ja gar kein Rückzahlungsanspruch mehr ..;-)
Vielen Dank erstmal. Die Klausel scheint für mich erstmal ok. Habe ich schon geprüft, aber danke für den Hinweis.
Die Frage zur MwSt. wird dadurch aber noch nicht beantwortet. Vielleich noch als Ergänzung: Die Studiengebühren wurden jeden Monat mir auf das Gehalt aufgeschlagen, durch die Steuer gezogen und netto den Betrag wieder abgezogen und direkt an die Hochschule überwiesen. Also immer die Netto Beträge.
Ich danke für weitere Hinweise,
Ein Arbeitskollege hat vor Jahren ein Darlehn (10000DM) für einen Hausbau vom Unternehmen/Arbeitgeber bekommen. Die Rückzahlung war auch ohne Umsatzsteuer.