Mutterschutz und bafög

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Bafög

§ 15 Abs. 2a BAföG ist eine zentrale Vorschrift für den Bafög-Bezug werdender Mütter: "Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange der Auszubildende infolge einer Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert ist, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus." Das bedeutet: Bei Unterbrechung der Ausbildung infolge Schwangerschaft wird die Bafög-Zahlung im 4. Monat der Unterbrechung eingestellt! Dies sollte man berücksichtigen, wenn man sich ein entsprechendes ärztliches Attest für eine Beurlaubung ausstellen lässt.

http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/studieren-mit-kind.html

also bekomme ich im mutterschutz weiter bafög weil das auch zu 'gehindert durch schwangerschaft' zählt sorry aber würde es gerne nochmal schwarz auf weiß lesen:) danke übrigens für die antwort:)

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@Becciiileiin

Als gut:

Unterbrichst Du deine Ausbildung nicht, wird Dir in der Zeit des Mutterschutzes weiterhin BafG gezahlt.

Schwärzer auf weißer geht's leider nicht ;-)))

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@Primus

und wenn ich nach dem mutterschutz elterngeld beantrage und ein jahr zuhause bleibe erhalte ich das bafög während des Mutterschutzes nicht? das elterngeld beantragt man ja erst nach der geburt, da bin ich ja schon in mutterschutz und erhalte theoretisch weiterhin die zahlung. wenn ich 1 jahr zuhause bin, ist es klar, dass die zahlung eingestellt wird. frage mich nur ob sich das dann auch auf den mutterschutz bezieht. danke für deine ausfürlichen antworten:)

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@Becciiileiin

Das Bafög wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einkommen betrachtet. Andersherum wird das Elterngeld aber bei der Berechnung des Bafög als Einkommen angerechnet: Lediglich der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Alles, was an Elterngeld darüber hinaus geht, wird bei der Berechnung des Bafög berücksichtigt und reduziert dieses entsprechend.

Ich hoffe das war es jetzt und Du weißt bescheid ;-))

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