Muss zu Grundstücksübertragung ohne Entgelt jeder Erbe einverstanden sein?

2 Antworten

WEr einen Anteil an einer Sache (hier Grundstück) hat, der hat ihn.

Wenn man sich auf einen Ausgleich, oder eine Zahlugn nciht einigen kann, kann man nur noch die Zwangsversteigerung zum Zweck der auseinandersetzung beantragen.

Dabei wird sich dann ja herausstellen, ob es keinen gibt der bietet. Wenn es keinen gibt, würde die Tochter, die es haben soll eben 14 Euro bieten (anscheinend ist ja in 14tel geteilt) und so das Eigentum erwerben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Überstimmen funktioniert nicht. Aber diejenigen, die sich einig sind können ihren jeweiligen Anteil übertragen. Dann gäbe es vorerst noch zwei Miteigentümer, die Tochter und das andere Kind