Muss mann Darlehensnehmer oder Mitkäufer sein um mit ins Grundbuch eingetragen zu werden?

1 Antwort

Du willst also für jemanden den Bürgen machen, der traditionell irgendwann gewürgt wird?

Anders kann ich die Rolle des "Mitantragstellers" angesichts deiner Erläuterung nicht deuten.

Ich kenne den Fall nicht aber es wird hoffentlich gute Gründe geben.

Ein Bürge hat üblicherweise keine Rechte, sondern nur Pflichten. Innerhalb des Grundstückskaufes spielt ihr keine Rolle und vermutlich würde die Bank das Darlehen auch nicht gewähren, wenn ihr da irgendwie drinstehen würdet.

Ihr müsstet das Grundstück also gemeinsam erwerben. Wenn das schon passiert ist und die Bedenken berechtigt sind, solltest du überlegen, ob ihr den Kopf noch irgendwie aus der Schlinge bekommt - um im anfänglichen Bild zu bleiben.