Muss mann Darlehensnehmer oder Mitkäufer sein um mit ins Grundbuch eingetragen zu werden?
Guten Tag,
mein Mann wird Mitantragsteller für einen Kredit (für Kauf einer Immobilie. d.h. mein Mann würe für die Raten aufkommen müssen falls der Käufer nicht zahlen kann). Frage: mein Mann und ich möchten mit ins Grundbuch eingetragen werden, so dass gewisser Anteil uns gehört oder wir somit Miteigentümer sind (rein rechtlich). Geht das so ohne weiteres, dass mein Mann und ich ins Grundbuch miteingetragen werden ? Oder muss mann mindestens Mitkäufer einer Immobilie sein um mit ins Grundbuch zu kommen? Oder Kann in moment nur mein Mann mit rein? Was ist für Uns oder von uns nötig um mit ins Grundbuch zu kommen?
MFG
1 Antwort
Du willst also für jemanden den Bürgen machen, der traditionell irgendwann gewürgt wird?
Anders kann ich die Rolle des "Mitantragstellers" angesichts deiner Erläuterung nicht deuten.
Ich kenne den Fall nicht aber es wird hoffentlich gute Gründe geben.
Ein Bürge hat üblicherweise keine Rechte, sondern nur Pflichten. Innerhalb des Grundstückskaufes spielt ihr keine Rolle und vermutlich würde die Bank das Darlehen auch nicht gewähren, wenn ihr da irgendwie drinstehen würdet.
Ihr müsstet das Grundstück also gemeinsam erwerben. Wenn das schon passiert ist und die Bedenken berechtigt sind, solltest du überlegen, ob ihr den Kopf noch irgendwie aus der Schlinge bekommt - um im anfänglichen Bild zu bleiben.