Frage von izmirbuca 14.05.2012

MUSS MANN BEI SCHEIDUNG UNBEDING ANWALT NEHMEN

  • Antwort von obelix 14.05.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    bei einer Scheidung muss vor Gericht mind. ein Anwalt beauftragt sein. Wer den nimmt, ist egal.


    Davon auszugehen, dass es trotz Vertrag keinen Streit geben wird, ist realitätsfern.

  • Antwort von qtbasket 14.05.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Na ja - wenn du über den Tisch gezogen werden willst ? dann darfst du gerne auf den Anwalt verzichten, sein Anwalt vertritt nur seine Interessen.

    Pflicht ist es nicht, aber du solltest deine Interessen auch vertreten lassen.

  • Antwort von Gaenseliesel 14.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    glaub mir es gibt Streit ! Es ist auf alle Fälle vorteilhafter, wenn jeder Ehegatte eine eigene anwaltliche Beratung hat. K.

  • Antwort von Rentenfrau 14.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Ihr Euch beide beim Ehevertrag gut beraten laßt - aber wichtig dabei ist, daß Ihr dabei jeden von Euch beraten läßt, denn was eine gute Regelung für die Ehefrau ist - ist nicht unbedingt eine gute für den Ehemann. Dann könnte man bei der Scheidung vielleicht nur einen Anwalt nehmen. Aber grundsätzlich denke ich immer: man kann nur einem Herren dienen - daher würde ich Euch lieber empfehlen Euch jeweils von einem Anwalt vertreten zu lassen. Hier lieber ein paar Euro mehr ausgeben und die Sicherheit haben, daß der Anwalt wirklich für einen schafft.

  • Antwort von gandalf94305 15.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ein Anwalt vertritt immer genau eine Seite. Sieht man sich selbst dadurch auch ausreichend vertreten bzw. im Rahmen des Ehevertrags ausreichend repräsentiert, so kann dies auch mit nur einem Anwalt erfolgen. Wenn man sich einig ist, ist das sicher eine kostengünstige Variante der Scheidung. Sollten allerdings Probleme in der Interpretation des Ehevertrags oder anderer Vereinbarungen auftreten, wird der Anwalt immer die Seite vertreten, die ihn beauftragt hat. In diesem Fall wäre von der anderen Seite dann ggf. doch ein zusätzlicher Anwalt hinzuzuziehen.

  • Antwort von billy 14.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das einzige was man muss ist sterben, alles andere muss man nicht.

  • Antwort von Niklaus 15.05.2012

    Warum musst du deine Frage ausschreien?????????????

  • Antwort von robinek 14.05.2012

    Deiner ersten Frage, nach Hausanteil, nach würde ich mich zunächst in Deinem Interesse erstmal anwaltlich beraten lassen was für beide sinnvoll ist!

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