Muß man Vermieter informieren, wenn man Wohnung während seines Urlaubs untervermietet?

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Siehe hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html

Es gibt konkrete Gründe für eine mögliche Ablehnung, i.d.R. wird jedoch eine Zustimmung vom Vermieter zu erwarten sein. Der Vermieter wird normalerweise ohne Nachweis entstehender Risiken oder Probleme die Zustimmung nicht versagen können.

Hier geht es ja auch um die Frage, welches Verhältnis Du zu Deinem Vermieter hast.

Die zeitweise Überlassung der Wohnung im Urlaub an Freunde oder Bekannte (ohne Mietzahlungen) im Rahmen von Tagen bis ein paar Wochen ist dagegen vom Vermieter i.d.R. zu dulden ("Housesitting").

Wenn in Deinem Meitvertrag nicht generell das Recht auf Untervermietung erlaubt ist, mußt Du die Erlaubnis einholen. Diese Muß der vermieter bei privaten Wohnraum in der Regel auch erteilen - siehe die Details auch hier - http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm Allerdings kann damit eine Mieterhöhung einhergehen, die Du dann auch zu akzeptieren hast.