Muss man sich bei 10 Tagen ohne Beschäftigung arbeitslos melden?
Ich werde am 5 Februar 2011, nach erfolgreich bestandener mündlicher Prüfung, mein Ausbildungsverhältnis beenden. Übernommen werde ich leider nicht, habe aber bereits eine neue Stelle gefunden. Diese werde ich allerdings erst zum 15. Februar antreten. Muss ich mich nun arbeitslos melden, um in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Lücke zu haben?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wäre sinnvoll und zwar heute schon. Denn damit hast du Anrecht auf ALG 1 für die Zeit und deine Rentenversicherung wird bezahlt.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, mußt du, und solltest du auch!
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ja . Denn auch bei der GKV ist das wichtig. Gruß Z... .
-
-
Antwort von Kleine76 03.02.2011
Ja! Solltest du auf jeden Fall machen. Schon allein weil du dann bei der (wünsche ich natürlich nicht) nächsten Alo-Meldung den jetzigen Zeitraum benötigst um überhaupt einen Anspruch zu haben und dann geht das Gerenne los