Muss man seiner Krankenkasse Jobwechsel mitteilen oder macht der neue Arbeitgeber das?

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Servus, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die neue Beschäftigung gemäß dem Datenvereinbarungsgesetz bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Normalerweise gilt hier eine Frist von 14 Tagen, sofern keine Sofortmeldung aufgrund der Art der Beschäftigung verpflichtend ist. Da die meisten Lohntätigkeiten ausgesourct werden und die 14-Tage-Frist nicht immer eingehalten werden kann, ist es ratsam, bei seiner Krankenkasse telefonisch kurz den neuen Arbeitgeber zu nennen. So vermeidet man unnötigen Schriftwechsel.