Frage von GreenStew 09.11.2009

Muss man seinem Arbeitgeber eine Gewerbeanmeldung mitteilen?

  • Hilfreichste Antwort von Matrix 09.11.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die pflicht den AG von einer nebenbeschäftigung zu unterrichten ist vollkommen normal. der AG möchte einen erholten und ausgeruhten AN haben.

    falls es zu schwierigkeiten kommen sollte (so wie bei mir) melde es auf den namen deiner frau (?) an. dann wird man es dir nicht nachweisen können ob du damit geld verdienst. der AG ist somit ob rechtlich richtig oder nicht ausgehebelt. dabei unterliegst du keinerlei pflichten über einer mitteilungspflicht.

  • Antwort von ischdem 08.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ohne wenn und aber ....

    JA

    alles andere ist betrug.....und

  • Antwort von wfwbinder 09.11.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Man muss ihn zu mindest von der Nebenbeschäftigung informieren.

    Sollte sich die Tätigkeit auf das gleiche Gebiet erstrecken, dürfte er sogar ein Konkurrenzverbot geltend machen.

  • Antwort von Wodie 09.11.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das kommt auch drauf an wo du arbeitest. Und was steht in Deinem Vertrag? Wenn du zum B. bei der Polizei wärest oder im öfftl. Dienst bist musst du dir das sogar genehmigen lassn.

  • Antwort von Niklaus 10.11.2009

    Du musst ihn sogar fragen, ob du das machen darfst.

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