Frage von Schlum 29.12.2010

Muss man seine Brandschutzversicherung infomrieren, wenn man einen Holzofen einbaut?

  • Hilfreichste Antwort von Matrix 29.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    das abnahmepflichtig:

    der Gesetzgeber in der Landesbauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW) unter § 43 Abs. 7 festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine Schornsteinsanierung, eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinfegermeister notwendig ist. Zudem fordern fast alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die Technischen Regelwerke,

    http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menuid=22&reporeid=68

  • Antwort von mig112 29.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, natürlich nicht!

    Aber sämtliche sonstigen Vorschriften, insbesondere vom Bezirksschornsteinfeger sowie zur Wartung, sind einzuhalten.

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