Linnea am 08.02.2010 um 13:34 Uhr
Wenn die Banken die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt. Gibt es kein einheitliches Protokoll, das alle Kreditinstitute benutzen können, um dem gerecht zu werden?
Da das Gesetz und auch die Bankenaufsicht keine exakten Vorgaben macht. Also weder einen Fragekatalog noch irgendwas anderes.
Also hat ein Anleger ab sofort nur zwei Möglichkeiten :
Entweder unterschreibt er das Protokoll (und da sollte auch nur das drinstehen was er wirklich besprochen hat) oder er gibt seinen Kaufauftrag ohne Haftung/Beratung einer Bank/Bankberater als "beratungsfreies Geschäft" auf.
Ich verstehe auch nicht was an der Unterschrift unter ein Protokoll so problematisch sein soll.
Die Unterschrift sagt nur: Diese Dinge wurden besprochen, diese Anlagementalität (Risiko, Dauer), diese Anlagehöhe war Gegenstand des Gespräches. Und diese Empfehlung hat der Berater aufgrund der Daten gegeben.
Und der Berater haftet wenn er eine Anlage empfiehlt wo das Risiko und Dauer nicht zum Gespräch passt.

angeblich gibt es das (noch) nicht. die banken haben protokolle erarbeitet, die jedoch die kunden in eine schlechte position bringen, sollte es zu einer klage kommen.
bisher sind die kommentare über die qualität der protokolle sehr schlecht.

...die Protokollierung einer Anlageberatung ist erforderlich, also nicht freiwillig. Ausserdem sollte von dem Protokoll ein lesbares Exemplar an den Anleger ausgehändigt werden...Der Inhalt soll der erfolgten Beratung entsprechen....