Muß man Rechnungen per Post senden oder genügt die Zustellung via E-mail?

3 Antworten

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zwingend? Das kommt darauf an.

Will man sich sicher sein, so versendet man auf dem Postweg oder mit digitaler Signatur.

Sind die Exemplare von Rechnungen bei Sender und Empfänger identisch, so werden sich wenige daran stossen.

Kommt es zur Prüfung, kann es sein, dass die digitale Rechnung nicht anerkannt wird. Dann ist das Original einzufordern.

Viele Firmen gehen damit das Risiko ein der Versendung von Rechnungen per e-Mail.


Will man als Firma auf der sicheren Seite sein, so mit Signatur oder per Post versenden.

Hallo,

wenn ich eine Rechnung im PDF-Format als email verschicke und der Empfänger diese PDF-Datei ausdruckt, so entspricht der Ausdruck dem Original und ist auch ohne digitale Signatur nicht von einem über den Postversandweg verschickten PDF-Ausdruck der Rechnung zu unterscheiden. Somit ist es in jeglicher Hinsicht eindeutig problemlos möglich, Rechnungen per email zu versenden.

Ich glaube hier kennt sich niemand genau aus. Tatsache ist, das die Finanzbehörden nur Orginal-Rechnungen als solche definieren. Erhält man also eine Rechnung elektronisch als E-Mail z. B. als PDF, so ist das das Orginal, also die Datei. Die muss dann digital signiert sein und entsprechend aufbewahrt werden, sonst hält die Rechnung keiner Betriebsprüfung stand. Ich empfehle das lesen des Artikel in der ct Nr. 4 vom 31.01.2011 Seite 146-149. "Billiger per Steckdose" Den Artikel kann man hier runterladen kostenlos: http://ebillsmore.com/de/presse/ebillsmoreinderpresse/116