Muß man neue Autoversicherung sofort bezahlen oder genügt Zahlung nach Ablauf Widerrufsfrist?

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Was du so denkst ist falsch - das ist nämlich durch ein Gesetz geregelt, das Versicherungsvertragsgesetz:

§ 33 Fälligkeit

(1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

In welcher Traumwelt lebst Du?

Den Versicherungsschutz willst Du sofort vom ersten Tag an, aber den dafür fälligen Beitrag willst Du erst einige Wochen später bezahlen.

Wir rekapitulieren mal : 4-6 Wochen über EVB Nummer ,Anmeldung des vorläufigen Versicherungsschutz (KfZ Haftpflicht)erhalten ,dann irgendwann ? den Antrag selber ausgefüllt ? und unterschrieben, danach Police erhalten ..nochmals 14 Tage gewartet, in Bezug auf´s Widerspruchrecht..?? ..ca. 8 Wochen gibt dir eine Versicherer Versicherungsschutz..ohne Diskkusionen..wann dachtest Du ,solltest du anfangen zu zahlen...? Entschuldige ,aber für mich sieht das nicht so aus, wie eine Überlegung sich mit einer Widerspruchsfrist auseinander zu setzen, sondern eher wie "..die melden sich schon und müssen erst einmal alles so anerkennen, wie ich denen geschickt habe.." Kontaktiere den Versicherer, teilen diesem mit ,das du sofort den offenstehenden Beitrag bezahlst..Umkehrschluß ist ,das die Gesellschaft von Beginn an den den Vertrag wegen Nichtzahlung (§ 38 VVG) der Ersträmie aufheben läßt und dann denke ich wirst du noch ein wesentlich größeres Problem haben..und beim nächsten Mal proffesionelle Hilfe in Anspruch nehmen und Widerruf /spruchrechte VORAB erklären lassen..HG DerMakler