Muß man Geld daß man als Zeuge vor Gericht bekommen hat, in die Steuererklärung schreiben?

3 Antworten

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Erstattungen sind steuerfrei (z.B. für Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz).

Verdienstausfallsentschädigungen sind nach §24 EStG steuerpflichtig. Allerdings hast Du für diese Zeit ja auch keine Einkünfte durch den Arbeitgeber, so daß sich dies bestenfalls neutralisiert.

Ich gehe mal davon aus, dass die beiden bisherigen Antworten bzgl. der Steuerbarkeit stimmen (entspricht auch §24 Abs.1 a EStG).

Die Folgerung, man würde ja wegen nicht gezahlten Gehalts weniger Steuerbelastung haben, halte ich für einen bösen Witz.

Natürlich muss ich kein Gehalt versteuern, das ich nicht bekomme.

Ja, Verdienstausfallentschädigungen sind steuerpflichtig und in der Anlage N Zeile 20 einzutragen. Reisekostenerstattungen nach Bundesreisekostengesetz sind dagegen steuerfrei.