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Muß man für Privatfahrten ein Fahrtenbuch führen, wenn man Leasing-Auto für Selbständigkeit hat?

Frage von AlexandraD AlexandraD

Ein Bekannter, der sich kürzlich selbständig gemacht hat, hat nun einen Leasing-Wagen genommen, um seine Tätigkeit ausüben zu können. Die Familie hat kein anderes Fahrzeug. Wie erfolgt da die Aufteilung für die Privatfahrten, da er die Leasingrate ja steuerlich als Ausgabe ansetzen kann?

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Antworten (1)

  • 2
    Antwort von obelix obelix
    • Pauschalbesteuerung über die 1% Regel ODER
    • Fahrtenbuch und damit Nachweis über privat/ dienstlich

    Die Regeln sind wie bei Angestellten und Dienstwagen. Das Fahrtenbuch ist optional.


    Entscheidend ist auch, zu wieviel Prozent er den Wagen dienstlich nützt. Ggf. muss er die 30ct/km ansetzen.

    Kommentar von Helge001 Helge001Helge001

    Ein Fahrtenbuch schadet nie, vor allem wenn dies ins Betriebsvermögen genommen wurde. ^^

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Das Leasingfahrzeug befindet sich höchstwahrscheinlich im BV des Leasinggebers. Der Hinweis zum Fahrtenbuch ist aber dennoch richtig.

    Kommentar von obelix obelixobelix

    :)

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