Ein Bekannter, der sich kürzlich selbständig gemacht hat, hat nun einen Leasing-Wagen genommen, um seine Tätigkeit ausüben zu können. Die Familie hat kein anderes Fahrzeug. Wie erfolgt da die Aufteilung für die Privatfahrten, da er die Leasingrate ja steuerlich als Ausgabe ansetzen kann?
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Muß man für Privatfahrten ein Fahrtenbuch führen, wenn man Leasing-Auto für Selbständigkeit hat?
Frage von
AlexandraD
Antworten (1)
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2Antwort von
obelixobelix
- Pauschalbesteuerung über die 1% Regel ODER
- Fahrtenbuch und damit Nachweis über privat/ dienstlich
Die Regeln sind wie bei Angestellten und Dienstwagen. Das Fahrtenbuch ist optional.
Entscheidend ist auch, zu wieviel Prozent er den Wagen dienstlich nützt. Ggf. muss er die 30ct/km ansetzen.
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Ein Fahrtenbuch schadet nie, vor allem wenn dies ins Betriebsvermögen genommen wurde. ^^
Das Leasingfahrzeug befindet sich höchstwahrscheinlich im BV des Leasinggebers. Der Hinweis zum Fahrtenbuch ist aber dennoch richtig.
:)