Wie ist das, wenn man im Ausland direkt ein Depot eröffnet und dort mit Aktien handelt. Muss man dann trotzdem in Deutschland Abgeltungssteuer zahlen?

wenn du ein depot im ausland - egal, ob EU oder sonstwo - eröffnest, dann gibt es dort ggf. eine quellensteuer, die jedoch das land, in dem du anlegst, selbst festlegt und auf gewisse finanzgeschäfte erhebt.
die abgeltungssteuer hast du als in deutschland steuerpflichtiger zu zahlen. diese wird jedoch mit der steuererklärung hier berechnet und erhoben. es besteht deklarationspflicht.
solltest du in dem land, in dem das depot liegt, bereits steuern bezahlt haben, so ist ein DBA mit dem land wichtig zu beachten. dann werden die bereits bezahlten steuern angerechnet.

Nein! Du mußt als deutscher unbeschränkt Steuerpflichtiger keine Abgeltungssteuer, sondern (normale) Einkommensteuer zahlen.
Abgeltungsteuer ist nichts anders als Einkommensteuer. Es ist nur eine besondere Erhebungsform.
LittleArrow am 14. Juni 2009 20:15 Nicht nur "Form" (das ist Rabulistik), sondern auch "Höhe" (darauf kommt es an!)!
Oder wolltest Du sagen, daß "Nein" falsch ist?
In meiner Antwort sollte noch ein "dann" eingefügt werden: "...mußt dann als ...".

Nein, da fällt keine Abgeltungssteuer an. Allerdings musst Du die Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Und wenn Du in dem betreffenden Ausland keine (Quellen)Steuern gezahlt hast, dann fällt aufgrund des Welteinkommenprinzips in Deutschland nicht Abgeltungssteuer, sondern normale Einkommensteuer an.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 bei Ledigen ist der betreffende Grenzsteuersatz für diese und aufgrund dieser Auslandseinkünfte höher als 25 %.