Muß man etwas beachten, wenn man einen Erbvorschuß erhält?

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Juristisch werden Schenkungen und Erbschaften als Erwerb betrachtet und Erwerb ist steuerpflichtig. Dabei hängt die erhobene Steuer vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Wert der Erbschaft bzw. der Schenkung ab. Die Maßgaben für die Erbschaftssteuer gelten auch für die Schenkungssteuer(mit wenigen Ausnahmen), um zu verhindern, dass die Erbschaftssteuer durch vorgezogene Schenkungen umgangen wird. Erbschaftssteuer für Privatvermögen

Zum Jahresbeginn 2009 wurde die Erbschaftssteuer reformiert, wie vom Bundesverfassungsgericht 2006 gefordert. Denn das bis Ende 2008 geltende Recht stellte Erben von Immobilienvermögen günstiger als Erben von Geld oder Aktienvermögen. Für die Wertbemessung von vererbten Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden galt nicht deren tatsächlicher Marktwert, sondern der deutlich niedrigere Einheitswert.

Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gruppiert Erben und Empfänger von Schenkungen je nach Verwandtschaftsgrad in eine von drei Steuerklassen ein, für die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten. Die Steuersätze steigen mit der verwandtschaftlichen Entfernung vom Erblasser und mit der Höhe des Erbes. (s. Tabellen)
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2813

  • Die Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer. Es gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft. Also in Deinem Fall 400.000,- Pro Elternteil.

  • Wenn zwischen de Schenkung und dem tatsächlichen Erbe 10 Jahre und 1 Tag vergehen, gibt es die Fribeträge noch mal neu.

  • Im Zeitpunkt eines Erbfalles werden die Schenkungen der letzten 10 jahr dazu gezählt.

So eine Schenkung wäre ausserdem ggf. schriftlich festzuhalten, wenn es weitere gleichrangige Erben gäbe, damit es gggf. Auf Pflichtteile angerechnet wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.