Muss man eine Steuerbescheinigung für seinen Bausparvertrag bei der Bausparkasse extra anfordern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie das in Deutschland nun mal so ist, ist auch das geregelt, nämlich in § 45a (2) EStG:
 
"...die Kapitalerträge auszahlende Stelle (ist) ... verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die ... erforderlichen Angaben enthält"
 
Klingt eindeutig, oder?
 
Also anfordern. Leider lässt sich das Gesetz nicht darüber aus, ob das Institut sich bezahlen lassen darf.