Frage von frangge 28.02.2012

Muss man ein Gewerbe wieder abmelden oder kann man es einfach "weiterlaufen" lassen?

  • Antwort von wotan38 15.05.2012

    Als Gewerbebetreiber hat man Verpflichtungen, die auch bei Untätigkeit anfallen: z.B. Steuererklrung abgeben. Insofern wäre es schon günstiger, das Gewerbe abzumelden.

  • Antwort von jowaku 29.02.2012

    Man kann es auch ruhen lassen. Googel mal danch.


    Wenn die IHK Beiträge will: Ihr mitteilen, wie niedrig der Gewinn ist bzw. dass er auf Null ist. Jede IHK hat eine Gewinn-Untergrenze unterhalb derer keine Beiträge fällig werden.

  • Antwort von robinek 28.02.2012

    Bin soeben auch dabei das Gewerbe abzumelden. IHK verlangt weiterhin Beiträge wenn Du es nicht abmeldest. Du musst es bei Finanzamt/Gewerbeamt abmelden. Die wiederum geben eine Meldung weiter an die IHK. Lass Dir vom Gewerbeamt ein Formular zur Abmeldung zuschicken

  • Antwort von mig112 28.02.2012

    Riskierst du nicht Beiträge der IHK/Handwerkskammer?? Berufsverbänden oder -genossenschaften? Aufforderungen des Finanzamtes? Gewerbesteuervorauszahlungen? Betriebsprüfungen von Rentenversicherung oder Finanzamt?

    Ich würde das Gewerbe abmelden!

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