Muss man Dienste des Versicherungsmaklers bezahlen?

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  1. Ein Versicherungsvertreter ist der Erfüllungsgehilfe einer Versicherung (siehe hierzu § 84 HGB, Handelsvertreter). Er arbeitet in der Regel für eine oder mehrere Versicherungen (Mehrfachagenten). Es gibt ca. 208.000 Versicherungsvertreter in Deutschland

  2. Ein Versicherungsmakler ist ein Erfüllungsgehilfe des Kunden. (siehe hierzu § 93 HGB; Handelsmakler). Er ist unabhängig von allen Versicherungen. Hat gegenüber dem Kunden eine höhere Haftung als ein Versicherungsvertreter. Es gibt ca. 40.768 Versicherungsmakler. Darüber muss ein Versicherungsmakler immer den besten Rat geben und das günstigste Angebot ermitteln für den Kunden.

Bei beiden Vermittlerarten wird deine Beratung in Form einer Courtage von der Versicherungsgesellschaft abgegolten.

Das ist ein weit verbreiteter aber dennoch großer Irrtum, dass der Versicherer die Courtage bezahlt. Korrekterweise muss man sagen, dass die Courtage, die der Versicherer dem Makler zukommen lässt, vom Versicherungsnehmer bereits mit der Versicherungsprämie bezahlt wurde. Und schizophrenerweise soll der Versicherer, dem das Geld überhaupt nicht gehört, darüber bestimmen können, an wen die Vermittlungscourtage ausbezahlt wird. Verständlich wenn hier von allen Seiten die Diskussion um die Honorarberatung angestoßen wird.