Muss man Depotauszüge genauso lange verwahren, wie Kontoauszüge oder sogar noch länger?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Privatperson hast du keine gesetzliche Verpflichtung, die Depotauszüge für eine bestimmte Zeit aufzubewahren.

Aus eigenem Interesse und auch zur Dokumentation bewahre ich die Depotauszüge aber immer mindestens 10 Jahre auf. Es könnten sich später einmal Situationen ergeben (?), für die du die Depotauszüge neben den Kauf- und Verkaufsabrechnungen über Wertpapiere deiner Bank benötigen könntest!

Die Depotauszüge im Sinne von Jahresende-Aufstellungen kannst Du m. E. gerne zum Tapezieren verwenden. Ich verwahre sie max. 3 Jahre, eher aus nostalgischen Gründen.

Aber insb. die Kaufabrechnungen von (bisher) unverkauften Wertpapierkäufen vor 2009 sollten zum Nachweis späterer steuerlicher Freistellung von Abgeltungssteuer bis 3 Jahre nach Wertpapierverkauf aufbewahrt werden. Dies gilt auch für ab 2009 gekaufte Wertpapiere, um beim Verkauf die richtigen Anschaffungskosten zu kontrollieren und nachzuweisen.

Wenn es dir um den Nachweis alter Aktienbestände geht, dann könnten aber auch die Depotauszüge per 31.12.2008 wichtig sein. Die würde ich keinesfalls an die Wand pappen!

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