Frage von frequency 29.05.2012

Muss man bei der elektronischen Steuererklärung wirklich keine Belege einreichen?

  • Hilfreichste Antwort von TopJob 29.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn du deine Steuererklärung mit Elster machst und keine digitale Signatur besitzt (was als Privatperson der Normalfall ist), sendest du die Steuererklärung zwar über das Internet ab, muss jedoch eine Kurzzusammenfassung ausdrucken und per Post versenden. Hier musst du nicht unbedingt die Belege direkt mit einreichen, meist kommt das Finanzamt dann aber noch einmal wieder auf dich zu und verlangt diese nach. Somit verzögert sich die Bearbeitung der Steuererklärung! Daher würde ich sie immer direkt beifügen.

  • Antwort von Kevin1905 29.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ein Mensch der nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und gegenüber seinen Versicherungen die Weitergabe der steuerrelevanten Daten unter Angabe der Identnummer freigegeben hat, braucht keine Belege einschicken.

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist für den Arbeitnehmer gedacht. Die Werte werden vom Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Ebenso Beiträge zur Riester-Rente, Rürup-Rente etc.

  • Antwort von GeorgeAvard 29.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein es reicht wenn du auf die Anfrage des Finanzamtes wartest. Belege werden vor allem nachgefragt wenn du bei Werbungskosten und Sonderausgaben höhere Beträge als die Pauschalbeträge angegeben hast. In diesem Fall wird oft nachgeprüft ob die Ausgaben so richtig sind. Also Belege schon mal geordnet bereit halten.

  • Antwort von Triland 29.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es ist erstmal in Ordnung, wenn du die Belege nicht mit einreichst. Allerdings wird das Finanzamt wahrscheinlich danach fragen, wenn sie etwas besonders interessiert und du kannst die Belege auch direkt einreichen. Allerdings schadet es nie, wenn man die Belege vorher kopiert und wieder abheftet. Auch die Steuererklärung selbst sollte man abspeichern.

  • Antwort von fugler 29.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Folgende Belege müssen laut ELSTER eingereicht werden: Einzureichende Belege Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Zum Hauptvordruck (Mantelbogen): • Zuwendungsnachweise wie z. B. Spendenbescheinigungen • Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung Zur Anlage N: • Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden: die besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte 2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers. Achtung: Der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird nicht benötigt! Zur Anlage G, S und L: • Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden Zur Anlage KAP: • Steuerbescheinigung ueber anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überpruefung des Steuereinbehalts fuer bestimmte Kapitalerträge oder die Guenstigerpruefung beantragt wird • Steuerbescheinigung ueber Kapitalerträge, füer die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht • Bescheinigung ueber anrechenbare ausländische Steuern Zur Anlage VL: • Bescheinigung ueber vermögenswirksame Leistungen Zur Anlage Unterhalt: • Nachweise der Unterhaltsbeduerftigkeit

  • Antwort von TaxQA 29.05.2012

    die Belege sind nur auf Anfrage des FA einzureichen.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!